Chronik

Das Psychosoziale Zentrum wurde als gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung im November 1995 gegründet. Gesellschafter sind der Verein Psychosoziale Arbeit Breitenau e.V, Guxhagen und der Arbeitskreis gesundheitsnahe Versorgung (AKGG). 

Hier muss man kurz auf die Geschichte der Pychiatrie eingehen:

1969

Wurde von der Bundesregierung eine Kommission beauftragt, die Lage der Psychiatrie in Deutschland zu untersuchen.

1975

Erschien die Lage der Psychiatrie in der Bundesrepublik Deutschland – Enquète genannt - , die ein erschreckendes Bild der Bedingungen der psychiatrischen Anstalten darstellte.

Fazit:

In den Krankenhäusern oder noch Anstalten lebten die Menschen in großen Sälen, das Privatleben wurde übergangen, die Behandlungen waren nicht dem Menschen zugewandt, viele Menschen waren nicht mehr behandlungsbedürftig, sondern einfach chronisch psychisch krank und benötigten ein Umfeld zum Leben.

Ziele

Die Räume bzw. Säle der Krankenhäuser wurden verkleinert, der Standard sollte den Allgemeinkrankenhäusern angepasst werden, es wurde geprüft, welche Menschen entlassen werden könnten, welche Wohnformen zu finden seien, welche Angebote in der Gemeinde vorhanden sein müssten, um z.B. Klinikaufenthalte zu vermeiden oder zu vermindern.

Durch die Entwicklung eines Bundesmodellprogramms mit einer Finanzbasis von 500 Mill. DM, wurden Modellregionen in der Bundesrepublik entwickelt und kommunale wie freie Träger konnten sich bewerben, daran teilzunehmen. Die Modellregionen wurden wissenschaftlich begleitet.

Resultate

Die vier Hauptempfehlungen der Psychiatrie-Enquete stellen noch heute die nach wie vor bestehenden Anforderungen an eine angemessene psychiatrische Versorgung dar:

  • Gemeindenahe Versorgung,
  • Bedarfsgerechte und umfassende Versorgung aller psychisch Kranken und Behinderten,
  • Koordination aller Versorgungsdienste,
  • Gleichstellung von psychisch und somatisch Kranken.

Heinz Häfner, stellvertretender Vorsitzender der Enquète-Kommission, betont:
„Die Empfehlungen sind als Leitlinien des Kernbereichs der psychiatrischen Versorgung und ihrer rechtlichen Rahmenbedingungen heute noch gültig.“ – und er zählt 6 Prioritäten auf:

„In Gestalt von Prioritäten dargestellt, lauten sie:

Auf- und Ausbau eines bedarfsgerechten, gemeindenahen Versorgungssystems mit ambulante und komplementären Diensten,

  • Koordination und Zusammenarbeit innerhalb der Versorgungssysteme und Standardversorgungsgebiete,
  • Aus- und Aufbau ambulanter Dienste und psychiatrischer Abteilungen an Allgemeinkrankenhäusern,
  • Förderung der Aus- und Weiter- und Fortbildung 
  • Vorrangige Verbesserung der Versorgung psychisch kranker Kinder und Jugendlicher und Alkohol- und Suchtkranker,
  • Gleichstellung körperlich und seelisch Kranker in rechtlicher, finanzieller und sozialer Hinsicht.“

1. Wohnen
Wohnen müsste nicht nur im Wohnheim möglich sein, sondern auch in der eigenen Wohnung, wenn eine stundenweise Betreuung und Begleitung vorhanden wäre.

2. Kontakt- und Beratung.
Es sollte einen Ort in der Kommune in der Gemeinde geben, an dem der suchende Mensch eine Beratung für seine Fragen bekommt.
Außerdem wird eine Anlaufstelle benötigt, wo der suchende Mensch andere Menschen treffen, sich unterhalten kann etc. Es könnten hier auch kulturelle Angebote gemacht werden, an den der suchende Mensch mangels finanzieller Masse, sonst nicht teilnehmen könnte.

3. Es braucht auch einen Ort, an dem der suchende Mensch Beschäftigung findet, das was wir tagesstrukturierendes Angebot nennen.